Was meint der Gesetzgeber in seiner Rechtssprache, wenn er den Begriff paroecia im CIC/1983 verwendet?
DOI:
https://doi.org/10.5282/nomokanon/367Keywords:
can. 517 § 1, can. 517 § 2, cura pastoralis, paroeciaAbstract
Bereits Klaus Mörsdorf hat die These vertreten, dass der Begriff paroecia im CIC / 1917 mehrere Bedeutungen hat. Dies muss auch für das Gesetzbuch von 1983 gelten, wenn davon ausgegangen wird, dass die Mitglieder der Codexreformkommission neben die alten Begriffsinhalte eine weitere Bedeutung gestellt haben.
So behält der Begriff paroecia in can. 519 seine Bedeutung wie im Vorgängercanon. Beide Male schreibt der Gesetzgeber davon, dass eine paroecia übertragen wird, wie ein officium übertragen wird, das auch verloren gehen und vakant sein kann. Folglich muss der Begriff paroecia in all diesen rechtssprachlich relevanten Canones die Bedeutung officium haben.
Neben z. B. diese vertraute Bedeutung des Begriffs paroecia stellt der Gesetzgeber den neuen Begriffsinhalt etwa in can. 515 § 1, den er den cann. 515 – 552 voranstellt, so dass der Eindruck entstehen könnte, als sei forthin der Begriff paroecia in dieser neuen Bedeutung zu verstehen.
Das Ziel dieses Beitrags besteht darin, die jeweiligen Rechtswirklichkeiten in dem rechtssprachlichen Kontext bewusst zu machen, den der Gesetzgeber in Verbindung mit dem Begriff paroecia verwendet. Als Hilfestellung dient die Lehre im Allgemeinen Verwaltungsrecht zu den Kommunen, die im staatlichen Recht die unterste Verfassungsebene darstellen, wie es die Pfarreien im kirchlichen Bereich tun.
