Von den Pfarrmensen zu den Pastoralkassen
Die schwierigen Veränderungen des lokalen Religionsrechts
DOI:
https://doi.org/10.5282/nomokanon/349Schlagworte:
Pfarrgemeinden, Straßburg, Metz, Pfarrei, VermögensrechtAbstract
Wie andere europäische Regionen ist auch das Elsass seit Jahrzehnten von der Säkularisierung betroffen, was die Organisation des Bistums Straßburg tiefgreifend beeinflusst hat. Der Rückgang der religiösen Praxis und der Priestermangel führten zur Gründung von Pfarrgemeinden neben dem Erhalt der Konkordats- und kanonischen Pfarreien, deren weltliche Verwaltung der öffentlichen Einrichtung, der Fabrique, obliegt. Da Pfarrgemeinden weder gesetzlich anerkannt noch von den öffentlichen Stellen finanziell unterstützt werden, nutzen die kirchlichen Verantwortlichen die öffentliche Einrichtung Mense Curiale (Pfarrfonds), um die pastoralen Aktivitäten der Pfarrgemeinden zu finanzieren. Die Mense, ein Überbleibsel der ehemaligen kirchlichen Pfründen, sammelt jedoch Einnahmen, die eigentlich der Fabrique zustehen sollten, wird aber ausschließlich vom Pfarrer verwaltet. Diese frustrierende Situation muss einer dauerhaften Lösung zugeführt werden.
