Sind katholische Mädchenschulen diskriminierend?
Der Fall der Mädchensekundarschule St. Katharina im schweizerischen Wil
DOI:
https://doi.org/10.5282/nomokanon/340Abstract
Das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17.01.2025 beendete das Modell der öffentlich finanzierten katholischen Mädchensekundarschule St. Katharina in Wil (Kanton St. Gallen). Das Gericht entschied, dass eine öffentliche Schule strikt konfessionell neutral sein müsse (Art. 15 BV) und reine Mädchenschulen eine Diskriminierung von Jungen darstellten (Art. 8 Abs. 3 BV). Trotz politischer Vorstösse im Kantonsrat zur Rettung geschlechtergetrennter Schulformen stellt die Schule ihr Profil nun um: Ab 2026 erfolgt die Erweiterung auf das Realschulniveau, ab 2029 die schrittweise Öffnung für Jungen.
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Veröffentlicht
03.08.2026
Zitationsvorschlag
Tollkühn, M. (2026). Sind katholische Mädchenschulen diskriminierend? : Der Fall der Mädchensekundarschule St. Katharina im schweizerischen Wil . NomoK@non. https://doi.org/10.5282/nomokanon/340
Rubrik
Fachartikel
