Gemeinsam die Eucharistie feiern?

Kanonistische Anmerkungen zum Votum „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ (2019) des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen

Autor/innen

  • Jiří Dvořáček Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Faculty of Theology

DOI:

https://doi.org/10.5282/nomokanon/217

Schlagworte:

Ökumenismus, Interkommunion, Normae de delictis Congregationi pro Doctrina Fidei reservatis, „Gemeinsam am Tisch des Herrn“

Abstract

Die wechselseitige Teilnahme an der evangelischen und katholischen Feier des Abendmahls / der Eucharistie allein aufgrund der Taufe ist aus Sicht des katholischen Kirchenrechts problematisch. Die Teilnahme am evangelischen Gottesdienst ohne Abendmahlsfeier wird im Ökumenischen Direktorium begrüßt. Nimmt aber ein Priester als Konzelebrant teil, verstößt er gegen can. 908 CIC und begeht ein schweres Delikt. Die Teilnahme von Protestanten an katholischen Gottesdiensten ist nur als Einzelfallentscheidung vorgesehen. Die abwechselnde Teilnahme an der Eucharistie / dem Abendmahl in konfessionell gemischten Familien wird nicht vom kanonischen Recht explizit behandelt.

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Veröffentlicht

10.10.2022

Zitationsvorschlag

Dvořáček, J. (2022). Gemeinsam die Eucharistie feiern? Kanonistische Anmerkungen zum Votum „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ (2019) des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen. NomoK@non. https://doi.org/10.5282/nomokanon/217

Rubrik

Fachartikel

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