Digitalisierung im kirchlichen Verwaltungsrecht
Staatliche Regelungsmodelle als Vergleichsmaßstab
DOI:
https://doi.org/10.5282/nomokanon/361Schlagworte:
Funktionale Äquivalenz, Authentizität, Datenschutz, Elektronische SignaturAbstract
Eine Digitalisierung kirchlicher Verwaltung wirft die Frage auf, ob elektronische Kommunikations-, Dokumentations- und Verwaltungsverfahren mit den Anforderungen des kanonischen Rechts vereinbar sind. Maßgeblich sind dabei nicht allein die verwendeten technischen Mittel, sondern die rechtlichen Sicherungsfunktionen von Schriftlichkeit, Unterzeichnung, notarieller Mitwirkung, Mitteilung, Dokumentation und Archivierung. Untersucht werden sowohl Verwaltungsakte im engeren Sinn als auch Akte der Verwaltung. Unter Berücksichtigung des Kirchlichen Datenschutzgesetzes sowie einschlägiger Vorschriften des deutschen Bundesrechts und des bayerischen Landesrechts wird geprüft, ob digitale Verfahren diese Funktionen in gleichwertiger Weise erfüllen können. Entscheidend sind insbesondere die eindeutige Zurechenbarkeit, Authentizität und Integrität elektronischer Dokumente, die Nachweisbarkeit ihrer Mitteilung, ein geregelter Zugriff sowie angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Digitale Verfahren sind danach nicht grundsätzlich ausgeschlossen, setzen jedoch voraus, dass die vom kirchlichen Recht geforderten Sicherungszwecke funktional gleichwertig gewährleistet werden.
