Kirchenrechtliche Struktur orthodoxer Migrationsdiözesen in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung der ukrainischen Kirchen
DOI:
https://doi.org/10.5282/nomokanon/357Abstract
Die Orthodoxe Kirche ist eine Gemeinschaft von sechzehn selbstständigen Kirchen. In Deutschland sind sieben von diesen orthodoxen Kirchen präsent, manche davon mit mehreren Bistümern. Vier dieser Bistümer sind in verschiedenen Bundesländern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts anerkannt. Die KdöR können nach den Regelungen des Grundgesetztes res sacrae einweihen, die als öffentlich-rechtliche Sachen in der deutschen Rechtsordnung einen besonderen Schutz genießen. Nach dem Ukrainekrieg sind über eine Million Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, die, entsprechend der Zersplitterung der Orthodoxie in der Ukraine selbst, fünf verschiedenen Jurisdiktionen angehören. Kirchenrechtlich gesehen sind jedoch vier dieser Kirchen aufgrund einer Notfallregelung des Concilium Quinisextum als kanonisch einzustufen.
