Die Ehe für alle
Möglichkeiten, Grenzen und Fragen aus der Sicht des Rechts der katholischen Kirche, Deutschlands und der Tschechischen Republik
DOI:
https://doi.org/10.5282/nomokanon/308Schlagworte:
gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Ehe für alle, Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), tschechisches Zivilgesetzbuch Nr. 89/2012, Fiducia supplicansAbstract
Zu Beginn stellt der Artikel das Eheverständnis in beiden Kodizes der katholischen Kirche sowie die Haltung von Papst Franziskus zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vor. Anschließend beschreibt der Autor die Entwicklung der „Ehe für alle“ im deutschen Recht und vergleicht sie mit der Rechtslage in der Tschechischen Republik: Während gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland seit dem 1. Oktober 2017 heiraten dürfen, bleibt die Ehe in der Tschechischen Republik weiterhin ausschließlich der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehalten. Gleichgeschlechtliche Paare können in Tschechien ab dem 1. Januar 2025 eine „Partnerschaft“ mit denselben Rechten wie die Ehe eingehen. Abschließend fasst der Artikel die Erklärung Fiducia supplicans zusammen und geht auf die daraus resultierenden Kontroversen ein.