Eigenschaftsirrtum

Autor/innen

  • Erzbischöfliches Offizialat Freiburg i. Br. coram Bitterli

Schlagworte:

Religiosität als Eigenschaft der Person

Abstract

Die Nichtigkeit der am TT.MM.20JJ zwischen der katholischen Klägerin und dem damals katholischen, später aus der katholischen Kirche aus­getretenen Nichtkläger in der Pfarrkirche X zu X in kanonischer Form geschlossenen Ehe steht fest, weil erwiesen ist, dass sich die Klägerin bei der Eheschließung in einem Irrtum über eine von ihr direkt und haupt­sächlich angestrebte Eigenschaft des Nichtklägers befunden hat (can. 1097 § 2 CIC).

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Veröffentlicht

11.02.2021

Zitationsvorschlag

coram Bitterli, E. O. F. i. B. (2021). Eigenschaftsirrtum. NomoK@non. Abgerufen von https://www.nomokanon.de/index.php/nomokanon/article/view/233

Rubrik

Diözesanurteile