Löschen verboten!
Die Selbstverpflichtung der Schweizer Diözesen im Umgang mit Missbrauchsakten
DOI:
https://doi.org/10.5282/nomokanon/304Schlagworte:
Selbstverpflichtung, Schweiz, Missbrauchsakten, DiözesanarchivAbstract
Die Schweizer Bischofskonferenz, die Römisch-katholische Zentralkonferenz und die Vereinigung der Ordensgemeinschaften gab 2022/23 ein Studie zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in Auftrag. Darin wurde die Löschungsvorgabe von c. 489 § 2 CIC/1983 kritisiert. Die Organisationen unterschrieben daraufhin eine Selbstverpflichtung im Umgang mit Missbrauchsakten. Diese enthält die Verpflichtung, c. 489 § 2 CIC/1983 zukünftig nicht mehr anzuwenden. Dieser Artikel untersucht den Rechtscharakter und Inhalte der Selbstverpflichtung und nennt Möglichkeiten, wie eine direkte Konfrontation mit gesamtkirchlichen Normen hätte vermieden werden können.
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Veröffentlicht
22.07.2025
Zitationsvorschlag
Tollkühn, M. (2025). Löschen verboten! Die Selbstverpflichtung der Schweizer Diözesen im Umgang mit Missbrauchsakten. NomoK@non. https://doi.org/10.5282/nomokanon/304
Rubrik
Fachartikel