Stefanie Rotermann, Wozu (noch) Theologie an Universitäten?

(Theologie und Praxis, Abteilung B, 9). Münster: Lit-Verlag, 2001. 155 S. ISBN 3-8258-5386-1. 12,90 Euro.

Die Arbeit von Rotermann, wohl eine Münsteraner theologische Diplomarbeit, befaßt sich mit dem stets aktuellen Thema der modernen Unselbstverständlichkeit der Theologie als Universitätswissenschaft. Die Verfasserin hat sich die Aufgabe gestellt, die Stellung der Theologie an den staatlichen Universitäten in Deutschland zu begründen und zu verteidigen. Dabei geht sie auf Einwände ein, die aus Kirche, Gesellschaft und Wissenschaft gegen die universitäre Theologie vorgebracht werden. Hier liegt der besondere Wert der Arbeit.

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Rotermann zeichnet die innerkirchlichen Konfliktlinien der letzten Jahre nach: die Kritik konservativer Kreise an den kirchenkritischen "Staatstheologen", die Diskussion um den Treueid und die neuen Formeln der Professio fidei, die Reaktionen auf das Motuproprio "Ad tuendam fidem" und auf die lange unsichere Eingliederung der Erfurter Hochschule in die staatliche Universität. Hier informiert die Verfasserin präzise und bietet so für Kanonisten und Staatskirchenrechtler gleichermaßen lesenswerte Realien zum kanonischen Lehrrecht und zum Recht der theologischen Fakultäten.

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Verdienstvoll und anregend ist auch der ausführliche historische Teil, in welchem die Verfasserin die Entwicklung der Theologie als Wissenschaft an den mittelalterlichen Universitäten und im Zeitalter der Aufklärung nachzeichnet. Rotermanns Arbeit mündet in ein engagiertes Plädoyer für die universitäre Theologie. Dabei betont die Verfasserin die Bedeutung der Öffentlichkeit für die Theologie und die Bedeutung der Theologie für die Bildung von Werten in der pluralen Gesellschaft der Gegenwart.

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Eingestreut in die Ausführungen finden sich auch rechtliche Erörterungen, die leider nicht immer überzeugend gelungen sind. So ist die Geltung von Art. 141 GG für die neuen Bundesländer eine recht umstrittene Sache und kann nicht einfach ohne weitere Nachweise behauptet werden (S. 42). Die staatskirchenrechtliche Standardliteratur ist unzureichend ausgewertet: die immer noch maßgebliche Arbeit von Martin Heckel über die "Theologischen Fakultäten im weltlichen Verfassungsstaat" wird nicht zitiert. Demgegenüber wird der Rechtsanwalt und Publizist Erwin (nicht Ewald, wie die Verfasserin schreibt) Fischer, der streitbare Gegner des geltenden Staatskirchenrechts und pointierte Vertreter extremer Minderheitsmeinungen gar als "renommierter Staatsrechtler" bezeichnet (S. 74 f.). Diese Kritikpunkte schmälern aber den Wert der Arbeit nicht als nützliche Bestandsaufnahme der gesellschaftlichen und innerkirchlichen Probleme und Rahmenbedingungen der universitären Theologie in Deutschland am Ende des 20. Jahrhunderts. Wer sich als Kanonist oder Staatskirchenrechtler mit dem theologischen Fakultätenrecht befaßt, ist gut beraten, sich anhand von Rotermanns Studie über den aktuellen Problemhorizont zu informieren. Ein Register und ein Abkürzungsverzeichnis hätten die Brauchbarkeit der Arbeit noch erhöht.

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Eric W. Steinhauer